Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

#HHOLNAECK – Hendrik Holnäck
Willibald-Müller-Strasse 12
97520 Röthlein
Deutschland

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Postfach 38
D-97520 Röthlein

E-Mail: hallo@hholnaeck.de

nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt.

Stand: September 2026

Teil A – Allgemeine Bestimmungen und Foto-, Film- und Kreativaufträge

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Auftragnehmer und seinen Kunden über fotografische, filmische, gestalterische und sonstige kreative Leistungen sowie ergänzend für den Verkauf von Waren über den Online-Shop des Auftragnehmers.

(2) Kunde beziehungsweise Auftraggeber kann sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(3) Individuelle Vereinbarungen, Angebote und Auftragsbestätigungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, soweit sie ausdrücklich abweichende Regelungen enthalten.

(4) Abweichende Geschäftsbedingungen eines Unternehmers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

§ 2 Angebot, Buchung und Vertragsschluss bei Foto-, Film- und Kreativaufträgen

(1) Anfragen, Preisangaben, Terminabsprachen und vorläufige Terminreservierungen stellen noch keine verbindliche Buchung dar, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Ein Vertrag kommt zustande, sobald

a) der Auftraggeber ein verbindliches Angebot des Auftragnehmers annimmt,

b) der Auftragnehmer eine Buchung ausdrücklich bestätigt oder

c) die Parteien auf andere Weise eindeutig eine verbindliche Beauftragung vereinbaren.

Eine Vereinbarung in Textform, insbesondere per E-Mail oder Messenger-Nachricht, ist ausreichend, soweit gesetzlich keine strengere Form erforderlich ist.

(3) Die Buchung wird für den vereinbarten Termin beziehungsweise Zeitraum verbindlich vorgenommen. Der Auftragnehmer ist nach Vertragsschluss berechtigt, für diesen Zeitraum andere Aufträge abzulehnen und seine Kapazitäten entsprechend zu disponieren.

(4) Art, Umfang, Termin, Einsatzdauer, Vergütung und gegebenenfalls weitere Einzelheiten des Auftrags ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung.

(5) Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart wurden, sind nicht Bestandteil des Vertrags. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Einsatzzeiten, zusätzliche Foto- oder Filmleistungen, weitere Schnittfassungen, zusätzliche Retuschen, Rohmaterial, RAW-Dateien, unbearbeitete Dateien, Projektdateien, Livestreams, zusätzliche Drehtage, zusätzliche Kameraleute oder sonstige Zusatzleistungen.

(6) Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der Zustimmung des Auftragnehmers. Zusätzlicher Aufwand kann entsprechend dem vereinbarten oder, soweit keine Vereinbarung besteht, dem üblichen Vergütungssatz zusätzlich berechnet werden.

§ 3 Künstlerische und gestalterische Leistung

(1) Der Auftraggeber kennt grundsätzlich den fotografischen, filmischen und gestalterischen Stil des Auftragnehmers und beauftragt diesen auch aufgrund dieses Stils.

(2) Innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs obliegen insbesondere Motivwahl, Perspektive, Bildausschnitt, Lichtsetzung, Brennweite, Bildauswahl, Farbgebung, Bildbearbeitung, Retusche, Schnitt, Dramaturgie, Reihenfolge, Tonbearbeitung und sonstige gestalterische Entscheidungen dem fachlichen und künstlerischen Ermessen des Auftragnehmers, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(3) Subjektive Vorstellungen des Auftraggebers, die vor Vertragsschluss nicht ausdrücklich vereinbart wurden, begründen für sich allein keinen Mangel der Leistung.

Gesetzliche Mängelrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

(4) Bei Reportagen, Veranstaltungen, Hochzeiten und vergleichbaren Aufträgen besteht kein Anspruch darauf, dass jede anwesende Person, jede Situation oder jedes Ereignis fotografiert oder gefilmt wird.

Bestimmte zwingend gewünschte Motive, Personen oder Situationen sind dem Auftragnehmer rechtzeitig vor dem Auftrag mitzuteilen und müssen, sofern ihre Aufnahme Vertragsbestandteil sein soll, entsprechend vereinbart werden.

(5) Eine bestimmte Mindestanzahl an Bildern, bestimmte Filmlängen oder eine bestimmte Menge an Rohmaterial wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer sämtliche für die Durchführung des Auftrags wesentlichen Informationen rechtzeitig mitzuteilen.

Hierzu gehören insbesondere Zeitplan, Veranstaltungsort, Zugangsvoraussetzungen, Ansprechpartner, besondere Sicherheitsvorschriften, Dreh- beziehungsweise Fotografierverbote und sonstige für die Leistungserbringung relevante Umstände.

(2) Soweit für Foto- oder Filmaufnahmen Genehmigungen des Eigentümers, Veranstalters, Betreibers oder einer sonstigen berechtigten Stelle erforderlich sind, hat der Auftraggeber diese einzuholen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass der Auftragnehmer diese Aufgabe übernimmt.

(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Auftragnehmer den vereinbarten Arbeitsbereich in dem für die Leistung erforderlichen Umfang nutzen kann.

(4) Verzögerungen oder Einschränkungen, die durch den Auftraggeber, Veranstalter, Gäste, Teilnehmer, Locations, Sicherheitsdienste, Behörden oder sonstige vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände entstehen, verlängern die vereinbarte Einsatzzeit nicht automatisch.

Entsteht hierdurch zusätzlicher Aufwand, kann dieser gesondert berechnet werden, sofern der Auftraggeber dessen Ursache zu vertreten hat oder den zusätzlichen Aufwand beauftragt.

(5) Ist für die Durchführung eines Auftrags ein Parkplatz unmittelbar oder in zumutbarer Nähe des Einsatzortes erforderlich, insbesondere wegen umfangreicher Kamera-, Licht-, Ton- oder sonstiger Produktionstechnik, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer nach Möglichkeit über vorhandene Zufahrts-, Lade- und Parkmöglichkeiten zu informieren.

Auslagen für erforderliche Parkplätze, Zufahrten oder Genehmigungen können dem Auftraggeber berechnet werden, soweit nichts anderes vereinbart ist.

§ 5 Weitere Fotografen, Videografen und Mediendienstleister

(1) Beabsichtigt der Auftraggeber, neben dem Auftragnehmer weitere professionelle oder gewerblich tätige Fotografen, Videografen, Filmteams, Content Creator oder vergleichbare Mediendienstleister für denselben Termin oder dieselbe Veranstaltung einzusetzen, ist dies dem Auftragnehmer vor Vertragsschluss mitzuteilen.

(2) Auf Verlangen des Auftragnehmers sind die vorgesehenen Personen beziehungsweise Unternehmen namentlich zu benennen.

Die Identität und Zusammensetzung gleichzeitig tätiger Foto- und Videodienstleister kann eine wesentliche Grundlage für die Entscheidung des Auftragnehmers über die Annahme des Auftrags darstellen.

(3) Vor Vertragsschluss steht es dem Auftragnehmer frei, einen Auftrag abzulehnen, wenn eine Zusammenarbeit mit einem vorgesehenen weiteren Dienstleister nicht gewünscht wird.

Eine Begründung für die Ablehnung eines noch nicht angenommenen Auftrags ist nicht erforderlich.

(4) Werden nach Vertragsschluss weitere Fotografen, Videografen, Filmteams, Content Creator oder vergleichbare professionelle Mediendienstleister hinzugezogen oder bereits benannte Dienstleister ausgetauscht, ist der Auftragnehmer hierüber unverzüglich und möglichst vor deren verbindlicher Beauftragung zu informieren.

Auf Verlangen ist auch in diesem Fall die betreffende Person beziehungsweise das betreffende Unternehmen namentlich mitzuteilen.

(5) Betrifft die Tätigkeit des zusätzlichen Dienstleisters denselben räumlichen, zeitlichen oder inhaltlichen Arbeitsbereich und erfordert sie dadurch eine unmittelbare Zusammenarbeit, Abstimmung oder gegenseitige Rücksichtnahme, bedarf die gleichzeitige Durchführung der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.

(6) Der Auftragnehmer darf seine Zustimmung aus sachlich gerechtfertigten Gründen verweigern.

Ein solcher Grund kann insbesondere vorliegen, wenn aufgrund konkreter früherer Erfahrungen, erheblicher beruflicher Konflikte, wiederholter Behinderungen von Arbeitsabläufen, Sicherheitsbedenken, erheblicher gegenseitiger Beeinträchtigungen oder vergleichbarer konkreter Umstände eine störungsfreie und professionelle Zusammenarbeit nicht zu erwarten oder dem Auftragnehmer nicht zumutbar ist.

Eine Verpflichtung zur Offenlegung vertraulicher Einzelheiten früherer geschäftlicher oder persönlicher Vorgänge besteht nicht.

(7) Personen oder Unternehmen, die der Auftragnehmer im individuellen Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als mit seinem Einsatz nicht vereinbar bezeichnet hat, dürfen nicht ohne erneute ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers gleichzeitig in einem überschneidenden Arbeitsbereich eingesetzt werden.

(8) Teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Bekanntwerden eines zusätzlich vorgesehenen Dienstleisters unverzüglich mit, dass eine gemeinsame Durchführung aus einem sachlich gerechtfertigten Grund nicht möglich ist, entscheiden die Parteien zunächst, welcher Dienstleister den betroffenen Arbeitsbereich übernimmt.

Es besteht keine Verpflichtung des Auftragnehmers, gemeinsam mit einem bestimmten anderen Dienstleister tätig zu werden.

(9) Hält der Auftraggeber trotz einer berechtigten Ablehnung an einem gleichzeitigen Einsatz fest und ist dem Auftragnehmer die vertragsgemäße Durchführung dadurch nicht zumutbar, kann dies eine erhebliche Vertragsverletzung darstellen.

Der Auftragnehmer ist in diesem Fall nach den gesetzlichen Vorschriften berechtigt, die hiervon betroffene Leistung zu verweigern oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu beenden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Ist aufgrund der konkreten Situation eine vorherige Fristsetzung oder Abmahnung gesetzlich erforderlich und zumutbar, erfolgt die Beendigung erst nach deren erfolglosem Ablauf.

(10) Der Auftragnehmer haftet nicht für fehlende oder beeinträchtigte Aufnahmen, soweit diese dadurch verursacht werden, dass andere Fotografen, Videografen, Content Creator, Gäste oder sonstige Personen Sichtachsen blockieren, Licht-, Ton- oder Kameraeinstellungen beeinträchtigen, Abläufe unterbrechen, Personen oder Gegenstände verdecken oder die Arbeit des Auftragnehmers auf andere Weise behindern und der Auftragnehmer dies nicht zu vertreten hat.

(11) Der Auftragnehmer ist seinerseits berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Assistenten, Second Shooter, Kameraleute oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass eine bestimmte Leistung ausschließlich persönlich durch den Auftragnehmer zu erbringen ist.

Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung verbleibt beim Auftragnehmer.

§ 6 Vergütung und Zahlung

(1) Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.

(2) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, verstehen sich gegenüber Verbrauchern genannte Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Bei Angeboten gegenüber Unternehmern kann die Vergütung als Nettobetrag zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen werden.

(3) Zahlungszeitpunkt und Zahlungsart ergeben sich aus Angebot, Auftragsbestätigung oder Rechnung.

(4) Fahrt-, Reise-, Park-, Übernachtungs-, Versand-, Material- oder sonstige Nebenkosten werden zusätzlich berechnet, soweit dies vereinbart oder aus dem Angebot ersichtlich ist.

(5) Überschreitet der Einsatz auf Wunsch oder mit Zustimmung des Auftraggebers die vereinbarte Einsatzzeit, kann die zusätzliche Zeit entsprechend dem vereinbarten Stunden- beziehungsweise Mehrarbeitsentgelt berechnet werden.

Besteht keine ausdrückliche Vereinbarung, ist die übliche Vergütung maßgeblich.

§ 7 Terminreservierung und Reservierungszahlung

(1) Sofern für einen Auftrag eine Reservierungszahlung vereinbart wird, dient diese insbesondere der verbindlichen Terminbuchung und wird auf die Gesamtvergütung angerechnet, soweit im individuellen Angebot nichts anderes vereinbart wurde.

(2) Die bloße Bezeichnung einer Zahlung als Reservierungsgebühr oder Reservierungszahlung begründet keinen von zwingenden gesetzlichen Vorschriften unabhängigen Verfall der Zahlung.

(3) Wird ein Auftrag auf Wunsch des Auftraggebers abgesagt, verschoben oder beendet, wird eine bereits geleistete Reservierungszahlung auf die dem Auftragnehmer nach Gesetz und Vertrag zustehenden Vergütungs-, Aufwendungs- oder Schadensersatzansprüche angerechnet.

(4) Soweit dem Auftragnehmer aufgrund der Beendigung kein entsprechender Anspruch zusteht, ist ein überschießender Betrag an den Auftraggeber zurückzuzahlen.

(5) Hat der Auftragnehmer bereits konkrete Leistungen erbracht, insbesondere Beratung, Planung, Abstimmung, Location-Recherche, Produktionsvorbereitung, Erstellung von Ablaufplänen oder vergleichbare ausdrücklich oder nach den Umständen geschuldete Leistungen, können diese nach den gesetzlichen Vorschriften beziehungsweise der vereinbarten Vergütung berücksichtigt werden.

(6) Zwingende gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs- und Rücktrittsrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

§ 8 Absage, Kündigung und Umbuchung durch den Auftraggeber

(1) Ein verbindlich gebuchter Termin wird speziell für den Auftraggeber freigehalten.

(2) Möchte der Auftraggeber den Vertrag vor vollständiger Leistungserbringung beenden, gelten die gesetzlichen Kündigungs-, Rücktritts- und Vergütungsregelungen.

Soweit Werkvertragsrecht Anwendung findet, gilt insbesondere § 648 BGB.

Danach kann der Auftraggeber den Vertrag bis zur Vollendung des Werkes kündigen. Der Auftragnehmer behält grundsätzlich den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen sowie anderweitigen Erwerb oder böswillig unterlassenen anderweitigen Erwerb anrechnen lassen.

(3) Bereits geleistete Zahlungen werden auf den danach bestehenden Anspruch des Auftragnehmers angerechnet.

(4) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der dem Auftragnehmer zustehende Betrag niedriger ist.

(5) Ein Anspruch auf kostenlose Verlegung eines bereits verbindlich gebuchten Termins besteht nicht.

Wünscht der Auftraggeber eine Terminverlegung, bemühen sich die Parteien um eine einvernehmliche Lösung.

Eine Umbuchung wird erst verbindlich, wenn der Auftragnehmer dem neuen Termin zugestimmt hat.

(6) Erkrankungen des Auftraggebers oder anderer Beteiligter, Trennungen, Änderungen persönlicher Planungen, Änderungen von Veranstaltungsorten, Ausfälle anderer Dienstleister oder vergleichbare Umstände aus dem persönlichen oder organisatorischen Verantwortungsbereich des Auftraggebers führen nicht automatisch zum Wegfall bestehender Vergütungsansprüche des Auftragnehmers.

Gesetzliche Rechte aufgrund außergewöhnlicher Umstände bleiben unberührt.

§ 9 Ausfall des Auftragnehmers und höhere Gewalt

(1) Kann der Auftragnehmer die vereinbarte Leistung aufgrund eigener Erkrankung, eines Unfalls oder eines sonstigen schwerwiegenden Umstands nicht erbringen, wird er den Auftraggeber unverzüglich informieren.

(2) Soweit möglich und zumutbar, kann der Auftragnehmer eine fachlich geeignete Ersatzperson vorschlagen.

Ist die persönliche Leistung des Auftragnehmers wesentlicher Vertragsbestandteil, ist der Auftraggeber nicht verpflichtet, eine Ersatzperson zu akzeptieren.

(3) Kann der Auftrag nicht durchgeführt werden und ist dies vom Auftragnehmer zu vertreten, werden Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

(4) Bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen außerhalb der zumutbaren Kontrolle beider Parteien, welche die Leistungserbringung verhindern oder wesentlich beeinträchtigen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Die Parteien bemühen sich nach Möglichkeit zunächst um eine zumutbare Ersatz- oder Verlegungslösung.

§ 10 Wetter, Außenaufnahmen und Drohnenaufnahmen

(1) Bei Außenaufnahmen besteht kein Anspruch auf bestimmte Wetter-, Licht- oder Umweltbedingungen, soweit diese nicht vom Auftragnehmer beeinflussbar sind.

(2) Drohnenaufnahmen werden ausschließlich durchgeführt, soweit sie nach den am Einsatzort geltenden gesetzlichen, behördlichen und sicherheitsbezogenen Bestimmungen zulässig und nach fachlicher Einschätzung sicher durchführbar sind.

(3) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, einen Drohnenflug durchzuführen, wenn insbesondere Wetter, Wind, Niederschlag, Sichtverhältnisse, Flugverbotszonen, behördliche Einschränkungen, fehlende Genehmigungen, Sicherheitsbedenken oder sonstige rechtliche beziehungsweise tatsächliche Hindernisse entgegenstehen.

(4) Ist eine gesondert vergütete Drohnenleistung aus einem vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Grund nicht möglich, richtet sich die Vergütung nach dem tatsächlich vereinbarten Leistungsumfang und den gesetzlichen Vorschriften.

§ 11 Urheberrecht

(1) Sämtliche vom Auftragnehmer geschaffenen Fotografien, Filme, Videos, Grafiken, Layouts und sonstigen Werke unterliegen dem Urheberrecht.

(2) Das Urheberrecht selbst verbleibt beim jeweiligen Urheber.

Eine Übertragung des Urheberrechts als solchem findet nicht statt.

(3) Der Erwerb oder die Bezahlung einer Datei, eines Prints, eines Films oder einer sonstigen Leistung führt nicht automatisch zur Übertragung sämtlicher Nutzungs- und Verwertungsrechte.

Der Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte bestimmt sich nach dem jeweiligen Vertrag und den folgenden Bestimmungen.

§ 12 Nutzungsrechte bei privaten Aufträgen

(1) Bei privaten Aufträgen, insbesondere Hochzeiten, Paar-, Familien-, Portrait- oder vergleichbaren Shootings, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung grundsätzlich ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für private, nichtgewerbliche Zwecke.

(2) Dieses Recht umfasst insbesondere die private Speicherung, Vervielfältigung, Herstellung privater Abzüge, Weitergabe im privaten persönlichen Umfeld sowie die Veröffentlichung auf privaten Social-Media-Profilen.

(3) Nicht umfasst sind insbesondere gewerbliche Werbung, entgeltliche Weitergabe, Weiterverkauf, Lizenzierung, Nutzung durch Unternehmen oder Organisationen sowie sonstige kommerzielle Verwertungen.

Hierfür bedarf es einer gesonderten Vereinbarung.

(4) Rechte an abgebildeten Personen und sonstige Rechte Dritter werden durch die Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsrechte nicht ersetzt.

§ 13 Nutzungsrechte bei gewerblichen Aufträgen

(1) Bei gewerblichen Aufträgen bestimmt sich der Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte vorrangig nach Angebot, Auftragsbestätigung oder sonstiger individueller Vereinbarung.

(2) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht in dem Umfang, der zur Erreichung des bei Vertragsschluss erkennbaren Vertragszwecks erforderlich ist.

(3) Ausschließliche Nutzungsrechte, zeitlich, räumlich oder medial unbeschränkte Buy-outs, Weiterverkaufsrechte oder Rechte zur Unterlizenzierung werden nur eingeräumt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(4) Nicht ausdrücklich eingeräumte Nutzungsrechte verbleiben beim Auftragnehmer beziehungsweise jeweiligen Urheber.

(5) Die Nutzungsrechte gehen grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der hierfür vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.

(6) Die Weitergabe von Dateien an Druckereien, Agenturen, Medienunternehmen, Plattformbetreiber oder sonstige technische Dienstleister ist zulässig, soweit dies ausschließlich der Durchführung einer dem Auftraggeber bereits eingeräumten Nutzung dient.

Eine eigenständige Nutzung durch diese Dritten wird dadurch nicht gestattet.

§ 14 Bearbeitung und Veränderung der Werke

(1) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, dürfen die gelieferten Werke nicht so bearbeitet oder verändert werden, dass hierdurch der Charakter des Werkes wesentlich verändert oder die berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen des Urhebers beeinträchtigt werden.

(2) Insbesondere erhebliche Farbveränderungen, verfremdende Filter, nachträgliche Retuschen, Composings, KI-basierte Veränderungen oder sonstige wesentliche gestalterische Eingriffe bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des Auftragnehmers, soweit nicht gesetzlich etwas anderes zulässig ist.

(3) Technisch notwendige Anpassungen für eine vereinbarte Nutzung, insbesondere Größenänderungen, Formatkonvertierungen oder angemessene Ausschnitte zur Anpassung an ein Veröffentlichungsformat, sind zulässig, soweit sie den Charakter des Werkes nicht wesentlich verändern.

(4) Zwingende Rechte des Nutzungsberechtigten nach § 39 UrhG bleiben unberührt.

§ 15 Urheberbenennung

(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Art der Urheberbezeichnung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften festzulegen.

(2) Soweit bei einer Veröffentlichung eine Urheber- Benennung und -Markierung vereinbart, branchenüblich und technisch sowie tatsächlich zumutbar ist, soll diese beispielsweise wie folgt erfolgen:

„Foto: Hendrik Holnäck / #HHOLNAECK“
Facebook:  @hallo.hholnaeck , @Instagram: hholnaeck , TikTok: @hholaneck

beziehungsweise bei Filmwerken entsprechend:

„Film: Hendrik Holnäck / #HHOLNAECK“.
Facebook:  @hallo.hholnaeck , @Instagram: hholnaeck , TikTok: @hholaneck

(3) Abweichende Regelungen, insbesondere bei Werbekampagnen, Social-Media-Anzeigen oder Veröffentlichungsformen, bei denen eine sichtbare Urheberangabe unüblich oder praktisch nicht möglich ist, können vereinbart werden.

§ 16 Veröffentlichungen und Eigenwerbung durch den Auftragnehmer

(1) Das Urheberrecht an einem Foto oder Film berechtigt den Auftragnehmer nicht automatisch dazu, Bildnisse erkennbarer Personen ohne die hierfür erforderliche rechtliche Grundlage zu veröffentlichen.

(2) Soweit eine Einwilligung des Auftraggebers oder einer abgebildeten Person erforderlich ist, erfolgt die Veröffentlichung zu Eigenwerbezwecken nur aufgrund einer entsprechenden Einwilligung oder einer anderen gesetzlichen Erlaubnis.

(3) Eine Einwilligung in die Verwendung von Bildnissen des Auftraggebers zu Referenz- und Eigenwerbezwecken wird gegebenenfalls gesondert eingeholt.

Die Erteilung einer solchen Einwilligung ist keine Voraussetzung für die Buchung, soweit nicht im konkreten Einzelfall ausdrücklich eine andere zulässige Vereinbarung getroffen wird.

(4) Eine vom Auftraggeber erteilte Einwilligung umfasst nicht automatisch Bildnisse von Gästen, Familienangehörigen, Mitarbeitern, Models, Kindern oder sonstigen Dritten.

(5) Der Auftraggeber kann nur für andere Personen wirksam einwilligen, soweit er hierfür tatsächlich vertretungs- oder einwilligungsberechtigt ist.

(6) Soweit Werke keine identifizierbaren Personen zeigen und weder Vertraulichkeitsvereinbarungen noch berechtigte Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers oder Rechte Dritter entgegenstehen, kann eine Verwendung als Arbeitsprobe oder Referenz nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften beziehungsweise einer entsprechenden Vereinbarung erfolgen.

(7) Noch nicht veröffentlichte Produkte, Geschäftsgeheimnisse, vertrauliche Unternehmensinformationen oder ausdrücklich als vertraulich bezeichnete Produktionen werden vom Auftragnehmer nicht ohne entsprechende Berechtigung veröffentlicht.

§ 17 Rechte Dritter und vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte

(1) Stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer Logos, Fotos, Videos, Grafiken, Texte, Musik, Sprachaufnahmen, Marken, Designs oder sonstige Inhalte zur Verwendung zur Verfügung, versichert er, soweit er als Unternehmer handelt oder ihm dies nach den Umständen zumutbar ist, dass er über die hierfür erforderlichen Rechte verfügt.

(2) Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer auf bekannte rechtliche Beschränkungen hinzuweisen.

(3) Bei privaten Auftraggebern gelten die gesetzlichen Haftungsvorschriften.

(4) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, ohne gesonderte Vereinbarung umfassende Rechteprüfungen an vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten vorzunehmen.

§ 18 Musik und Fremdmaterial bei Filmproduktionen

(1) Wird Musik durch den Auftragnehmer ausgewählt und lizenziert, bestimmt sich deren zulässige Verwendung nach den Bedingungen der jeweils verwendeten Musiklizenz.

(2) Stellt der Auftraggeber selbst Musik oder sonstiges Fremdmaterial zur Verfügung und verlangt dessen Verwendung, ist er dafür verantwortlich, die hierfür erforderlichen Rechte und Lizenzen zu beschaffen, soweit dies in seinen Verantwortungsbereich fällt.

(3) Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie dafür, dass Plattformen wie YouTube, Instagram, Facebook, TikTok oder vergleichbare Dienste eine Veröffentlichung von vom Auftraggeber bereitgestellter Musik ohne automatisierte Rechteprüfung, Einschränkung, Stummschaltung, Werbeeinblendung oder Sperrung ermöglichen.

(4) Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

§ 19 RAW-Dateien, Rohmaterial und Projektdateien

(1) Gegenstand der Lieferung sind ausschließlich die im jeweiligen Vertrag vereinbarten finalen und gegebenenfalls bearbeiteten Werke.

(2) Ein Anspruch auf Herausgabe sämtlicher bei einem Auftrag entstandener Dateien besteht nicht.

(3) Insbesondere besteht ohne ausdrückliche Vereinbarung kein Anspruch auf Herausgabe von

RAW-Dateien,

unbearbeiteten Fotografien,

nicht ausgewählten Fotografien,

ungeschnittenem Videomaterial,

nicht verwendeten Filmsequenzen,

Ton-Rohmaterial,

Zwischenständen,

Photoshop-, Lightroom-, Premiere-Pro-, After-Effects-, DaVinci-Resolve-, Illustrator-, InDesign- oder sonstigen Arbeits- und Projektdateien.

(4) Eine Herausgabe solcher Dateien kann im Einzelfall gesondert vereinbart und vergütet werden.

(5) Bei fotografischen Aufträgen trifft grundsätzlich der Auftragnehmer die fachliche Auswahl der auszuliefernden Aufnahmen.

Bei Filmproduktionen trifft der Auftragnehmer im Rahmen des vereinbarten Konzepts die Auswahl des für das Endprodukt verwendeten Materials.

§ 20 Lieferung, Korrekturen und Abnahme

(1) Lieferumfang, Format und Lieferzeit ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.

(2) Lieferzeitangaben mit Zusätzen wie „ca.“, „voraussichtlich“, „in der Regel“ oder vergleichbaren Formulierungen stellen keine verbindlichen Fixtermine dar.

(3) Eine bestimmte Lieferfrist ist nur dann als verbindlicher Fixtermin anzusehen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(4) Anzahl und Umfang etwaiger Korrekturschleifen ergeben sich aus dem jeweiligen Auftrag.

Über den vereinbarten Umfang hinausgehende Änderungswünsche können gesondert berechnet werden.

(5) Soweit das Vertragsverhältnis eine Abnahme im Sinne des Werkvertragsrechts erfordert, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 21 Datensicherung und Archivierung

(1) Der Auftragnehmer trifft im Rahmen des Zumutbaren angemessene Maßnahmen zur Sicherung der während der Produktion entstehenden Daten.

(2) Eine dauerhafte Archivierung der Original-, Roh-, Projekt- oder Enddateien ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(3) Nach ordnungsgemäßer Übergabe beziehungsweise Bereitstellung der finalen Dateien ist der Auftraggeber selbst für eine dauerhafte Sicherung verantwortlich.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Produktions- und Rohdaten nach Ablauf eines angemessenen Zeitraums zu löschen, soweit keine Aufbewahrungspflicht oder ausdrückliche Archivierungsvereinbarung besteht.

§ 22 Technische Störungen

(1) Der Auftragnehmer setzt professionelle beziehungsweise für den jeweiligen Auftrag geeignete Technik ein und trifft angemessene Vorsorgemaßnahmen.

(2) Ein vollständiger Ausschluss technischer Defekte, Speichermedienfehler, Geräteausfälle, Datenverluste oder sonstiger technischer Störungen ist trotz angemessener Sorgfalt nicht möglich.

(3) Für Schäden aufgrund technischer Ereignisse haftet der Auftragnehmer nach den allgemeinen Haftungsbestimmungen dieser AGB und den gesetzlichen Vorschriften.

§ 23 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige zwingende gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.

§ 24 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.

Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

Teil B – Ergänzende Bestimmungen für Waren und Online-Shop

§ 25 Geltungsbereich für den Online-Shop

(1) Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ergänzend für Bestellungen von Waren über den Online-Shop des Auftragnehmers.

(2) Bei Widersprüchen zwischen den allgemeinen Regelungen und den besonderen Shop-Regelungen gehen die besonderen Regelungen dieses Teils für den Warenkauf vor.

§ 26 Vertragsschluss im Online-Shop

(1) Die Darstellung von Waren im Online-Shop stellt grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, eine Bestellung abzugeben.

(2) Durch Betätigung der entsprechend eindeutig beschrifteten Bestellschaltfläche gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags über die im Warenkorb befindlichen Waren ab.

(3) Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung dokumentiert zunächst den Eingang der Bestellung und stellt nur dann bereits die Annahme des Vertragsangebots dar, wenn dies aus ihrem Inhalt ausdrücklich hervorgeht.

(4) Der Vertrag kommt ansonsten durch eine ausdrückliche Auftrags- beziehungsweise Versandbestätigung oder durch Versendung der Ware zustande.

(5) Vor Abgabe der Bestellung kann der Kunde seine Eingaben mit den im Shop bereitgestellten technischen Mitteln überprüfen und korrigieren.

§ 27 Preise und Zahlung im Online-Shop

(1) Gegenüber Verbrauchern enthalten die im Online-Shop angegebenen Endpreise die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

(2) Zusätzlich anfallende Versand- oder Lieferkosten werden dem Kunden vor Abgabe seiner verbindlichen Bestellung angezeigt.

(3) Es stehen die im jeweiligen Bestellprozess angezeigten Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

(4) Die Fälligkeit richtet sich nach der ausgewählten Zahlungsart und den im Bestellprozess mitgeteilten Bedingungen.

§ 28 Lieferung

(1) Liefergebiet, Lieferzeit und gegebenenfalls bestehende Versandbeschränkungen ergeben sich aus dem jeweiligen Produktangebot und dem Bestellprozess.

(2) Die Lieferfrist beginnt nach Vertragsschluss beziehungsweise bei vereinbarter Vorauszahlung nach Eingang der Zahlung, soweit beim jeweiligen Produkt nichts Abweichendes angegeben wird.

(3) Ist eine Ware ausnahmsweise trotz ordnungsgemäßer Disposition dauerhaft nicht verfügbar, wird der Kunde unverzüglich informiert.

Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

§ 29 Versandrisiko

(1) Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder einen von ihm bestimmten empfangsberechtigten Dritten über.

(2) Gesetzliche Sonderregelungen, insbesondere wenn der Verbraucher selbstständig einen nicht vom Auftragnehmer angebotenen Beförderer beauftragt, bleiben unberührt.

(3) Bei Unternehmern gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Versendungskauf.

§ 30 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des jeweiligen Kaufpreises bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Auftragnehmers.

§ 31 Gewährleistung bei Waren

(1) Es bestehen die gesetzlichen Mängelrechte.

(2) Gegenüber Verbrauchern werden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nicht eingeschränkt.

(3) Für Unternehmer gelten ergänzend die gesetzlichen handelsrechtlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, soweit diese anwendbar sind.

§ 32 Individuell angefertigte Waren

Werden Waren nach individuellen Vorgaben des Verbrauchers hergestellt oder eindeutig auf dessen persönliche Bedürfnisse zugeschnitten, kann das gesetzliche Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sein.

Der Kunde wird hierüber vor Vertragsschluss gesondert informiert.

Teil C – Widerrufsrecht für Verbraucher

§ 33 Allgemeines zum Widerrufsrecht

(1) Verbrauchern stehen bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen die gesetzlichen Widerrufsrechte zu, soweit nicht gesetzlich eine Ausnahme besteht.

(2) Gewerblichen beziehungsweise unternehmerischen Kunden steht das gesetzliche Verbraucherwiderrufsrecht nicht zu.

(3) Besteht aufgrund der Art des konkreten Vertrags gesetzlich kein Widerrufsrecht, wird der Verbraucher hierüber entsprechend den gesetzlichen Informationspflichten informiert.

(4) Insbesondere können gesetzliche Ausnahmen vom Widerrufsrecht bei individuell angefertigten Waren sowie bei bestimmten termingebundenen Dienstleistungen bestehen.

Ob eine gesetzliche Ausnahme greift, richtet sich nach dem jeweiligen konkreten Vertrag und den gesetzlichen Voraussetzungen.

(5) Gesetzliche Widerrufsrechte werden durch Regelungen über Terminabsagen, Reservierungszahlungen oder sonstige vertragliche Kündigungsrechte nicht eingeschränkt.

Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen

Widerrufsrecht

Sofern Ihnen bei dem konkret abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

#HHOLNAECK – Hendrik Holnäck
[LADUNGSFÄHIGE STRASSENANSCHRIFT ERGÄNZEN]
97520 Röthlein
Deutschland
E-Mail: hallo@hholnaeck.de

mittels einer eindeutigen Erklärung, beispielsweise eines mit der Post versandten Briefes oder einer E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie können hierfür das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden; dies ist jedoch nicht vorgeschrieben.

Sofern der Vertrag über eine Online-Benutzeroberfläche abgeschlossen wurde und wir gesetzlich verpflichtet sind, eine elektronische Widerrufsfunktion bereitzustellen, können Sie das Widerrufsrecht außerdem über folgende Funktion ausüben:

[URL DER WIDERRUFSFUNKTION ERGÄNZEN]

Bei Nutzung dieser Funktion erhalten Sie unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt Ihrer Widerrufserklärung sowie Datum und Uhrzeit ihres Eingangs.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, wenn Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs bei Dienstleistungen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen die von Ihnen erhaltenen Zahlungen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem Ihre Widerrufserklärung bei uns eingegangen ist.

Für die Rückzahlung verwenden wir grundsätzlich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung verwendet haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde und Ihnen hierdurch keine Kosten entstehen.

Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass wir während der Widerrufsfrist bereits mit der Erbringung der Dienstleistung beginnen, und liegen die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vor, haben Sie einen angemessenen Betrag für die bis zum Zeitpunkt Ihres Widerrufs bereits erbrachten Leistungen zu zahlen.

Widerrufsbelehrung für Waren

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen einen unter das gesetzliche Widerrufsrecht fallenden Kaufvertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben beziehungsweise hat.

Bei mehreren Waren einer einheitlichen Bestellung, die getrennt geliefert werden, beginnt die Frist mit Erhalt der letzten Ware.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

#HHOLNAECK – Hendrik Holnäck
[LADUNGSFÄHIGE STRASSENANSCHRIFT ERGÄNZEN]
97520 Röthlein
Deutschland
E-Mail: hallo@hholnaeck.de

mittels einer eindeutigen Erklärung, beispielsweise eines mit der Post versandten Briefes oder einer E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie können hierfür das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden; dies ist jedoch nicht vorgeschrieben.

Soweit gesetzlich erforderlich, können Sie das Widerrufsrecht außerdem über folgende elektronische Widerrufsfunktion ausüben:

[URL DER WIDERRUFSFUNKTION ERGÄNZEN]

Bei Nutzung dieser Funktion erhalten Sie unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt Ihrer Widerrufserklärung sowie Datum und Uhrzeit ihres Eingangs.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt es, wenn Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs bei Waren

Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Kosten unserer günstigsten angebotenen Standardlieferung, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem Ihre Widerrufserklärung bei uns eingegangen ist.

Zusätzliche Lieferkosten, die dadurch entstanden sind, dass Sie eine andere als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben, werden nicht erstattet.

Für die Rückzahlung verwenden wir grundsätzlich dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde und Ihnen dadurch keine Kosten entstehen.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware zurückerhalten haben oder Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Ware zurückgesandt haben, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt.

Sie haben die Ware unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf informieren, zurückzusenden beziehungsweise zu übergeben.

Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Ware vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung, soweit Sie vor Vertragsschluss entsprechend hierüber informiert wurden.

Sie müssen für einen Wertverlust der Ware nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der zur Prüfung ihrer Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht erforderlich war.

Ausschluss beziehungsweise vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das gesetzliche Widerrufsrecht besteht insbesondere nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf persönliche Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

Weitere gesetzliche Ausnahmen bleiben unberührt.

Bei Dienstleistungen kann ein zunächst bestehendes Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Voraussetzungen mit vollständiger Erbringung der Dienstleistung erlöschen, wenn der Verbraucher vor Beginn der Leistung ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns senden.

An:

#HHOLNAECK – Hendrik Holnäck
Willibald-Müller-Strasse 12
97520 Röthlein
Deutschland
E-Mail: hallo@hholnaeck.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren beziehungsweise die Erbringung der folgenden Dienstleistung:


Bestellt beziehungsweise Vertrag geschlossen am:


Ware erhalten am, soweit zutreffend:


Name des/der Verbraucher(s):


Anschrift des/der Verbraucher(s):


Datum:


Unterschrift des/der Verbraucher(s), nur bei Erklärung auf Papier:


Teil D – Schlussbestimmungen

§ 34 Vertragssprache

Vertragssprache ist Deutsch.

§ 35 Anwendbares Recht

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Anwendung wirksam ausgeschlossen werden kann.

(2) Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, soweit diese zwingenden Bestimmungen anwendbar sind.

§ 36 Gerichtsstand

Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

Gleiches gilt im gesetzlich zulässigen Umfang, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz beziehungsweise gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

§ 37 Alternative Streitbeilegung

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht.

Gesonderte freiwillige Einwilligung zur Eigenwerbung

Die folgende Erklärung ist ausdrücklich nicht Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und nicht Voraussetzung für die Buchung.

Der Auftraggeber kann – soweit er selbst abgebildet ist und über die erforderlichen Rechte verfügen darf – freiwillig einwilligen, dass ausgewählte im Rahmen des Auftrags entstandene Foto- und/oder Filmaufnahmen durch #HHOLNAECK / Hendrik Holnäck zu Referenz- und Eigenwerbezwecken verwendet werden dürfen, insbesondere auf der eigenen Website, in Social-Media-Kanälen, in Portfolios, Präsentationen, Ausstellungen und vergleichbaren Eigenwerbemedien.

Die Einwilligung kann für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit einer bis zum Widerruf auf Grundlage der Einwilligung erfolgten Verarbeitung bleibt hiervon unberührt.

Die Einwilligung erstreckt sich ausschließlich auf Personen, die selbst wirksam eingewilligt haben beziehungsweise für die eine wirksame Vertretungsberechtigung besteht.

Einwilligung:

[ ] Ja, ich willige in die vorstehend beschriebene Nutzung ein.

[ ] Nein, ich erteile keine Einwilligung.

Name:


Datum:


Unterschrift beziehungsweise elektronische Zustimmung:


Alternative Streitbeilegung gemäß § 36 VSBG:

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
Datenschutz-Übersicht

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